AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der EnBal GmbH – Energiedienstleistungen & Elektromobilität
Stand: November 2025
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1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der EnBal GmbH, vertreten durch Daniel Baltus, Südstraße 11, 40670 Meerbusch (nachfolgend „EnBal“ genannt), gegenüber ihren Kunden im Bereich Energiedienstleistungen, Planung und Errichtung von Ladeinfrastruktur, Elektromobilitätslösungen sowie Betriebsführungs- und Abrechnungsdienstleistungen für Ladevorgänge.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, EnBal hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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2. Vertragsgegenstand
(1) EnBal erbringt Energiedienstleistungen einschließlich:
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Planung, Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur (z. B. Wallboxen, Ladesäulen, Lastmanagementsysteme),
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Integration von Energiemanagementsystemen und Photovoltaiklösungen,
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Betrieb und technische Betreuung der Ladeinfrastruktur (Betriebsführungsvertrag),
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Abrechnung der Ladevorgänge gegenüber Endnutzern, Unternehmen oder Dritten.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag, Angebot oder Leistungsverzeichnis.
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3. Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote von EnBal sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung durch EnBal zustande.
(3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
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4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) EnBal erbringt ihre Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung geltender gesetzlicher Vorschriften.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, EnBal alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
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5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern im Vertrag keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(3) EnBal ist berechtigt, für Teilleistungen Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB fällig.
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6. Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
(1) Liefer- und Ausführungsfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) EnBal ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(3) Der Kunde hat für geeignete Montagebedingungen (z. B. Baustellenzugang, Stromanschluss, Fundamentarbeiten) Sorge zu tragen.
(4) Nach Abschluss der Installation erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Eventuelle Mängel sind dabei schriftlich zu protokollieren.
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7. Betriebsführung und Abrechnung von Ladevorgängen
(1) Im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages übernimmt EnBal technische Überwachung, Wartung und Abrechnung der Ladevorgänge.
(2) EnBal kann hierzu eigene Software, Portallösungen oder Drittanbieterplattformen einsetzen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine eigenständigen Änderungen am System vorzunehmen, die den Betrieb oder die Datenerfassung beeinträchtigen.
(4) EnBal ist berechtigt, zur Erfüllung der Betriebsführung Subunternehmer einzusetzen.
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8. Gewährleistung
(1) Für Mängel der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme oder Inbetriebnahme.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet EnBal nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
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9. Haftung
(1) EnBal haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet EnBal nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
(3) Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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10. Datenschutz
EnBal verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, abrufbar auf unserer Website.
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11. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleibt die gelieferte Ware Eigentum von EnBal.
(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
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12. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Betriebsführungsverträgen
(1) Betriebsführungsverträge werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
(2) Sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der EnBal GmbH in Meerbusch.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
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EnBal GmbH
Südstraße 11, 40670 Meerbusch
E-Mail: info@enbal.de
Vertreten durch: Daniel Baltus